Folgende Zusatzversicherungen können beim ÖTK in der Geschäftsstelle abgeschlossen werden:
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gewählten Reisepreis. Für Reisen, die vor dem Versicherungsabschluss gebucht worden sind, beginnt der Versicherungsschutz erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).
Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten bis 100%, Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen bis zum gewählten Reisepreis.
Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl, Vernichtung oder Abhandenkommen von Reisegepäck: Einzel bis € 2.000,-; pro Familie bis € 4.000,-.
Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot, Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50%.
Übernahme der Kosten bei ambulanten Behandlungen, Heimtransport (inkl. Ambulanzjet), Verlegungstransport, Medikamententransport, Krankenbesuch bei mehr als 5-tägigem Krankenhausaufenthalt bis 100%. Übernahme der Kosten bei stationärer Behandlung bis € 220.000,-. Kinderrückholung bis € 3.700,-.
Für Sach- und Personenschäden pauschal bis € 750.000,-
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Gültig für eine Reise. Familie: bis zu 7 Personen, davon
maximal 2 Erwachsene - unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis
dieser Personen.
Geltungsbereich Europa: alle Länder Europas (inkl.
Mittelmeeranrainerstaaten und -Inseln, Jordanien, Madeira, Kanarische
Inseln).
Leistungen nur auszugsweise wiedergegeben.
Es gelten die Europäischen Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2006.
Vollständige Informationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
Stand: November 2006. Druck- und Satzfehler vorbehalten